Sakrament
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Als Sakrament bezeichnet man im Christentum einen Ritus, der als sichtbares Zeichen beziehungsweise als sichtbare Handlung eine unsichtbare Wirklichkeit Gottes vergegenwärtigt und an ihr teilhaben lässt.

Wortherkunft

Das Wort Sakrament stammt vom kirchenlateinischen Begriff sacramentum „Heilszeichen, Heilsmittel, Heilsweg, sichtbares Zeichen der verborgenen Heilswirklichkeit“ ab. Die lateinische Wurzel sacer bedeutet „heilig, unverletzlich“. Das Wort sacramentum wird in der Theologie als lateinische Übersetzung des griechischen Wortes μυστήριον mysterion (Geheimnis)[1] neben dem latinisierten griechischen Wort mysterium verwendet.

Geschichte des Sakraments

Ab dem 2. Jahrhundert wurden in der weströmischen Theologie die Begriffe Mysterion und Sacramentum miteinander verschmolzen. So wurden biblisch bezeugte Ereignisse, die als Momente des göttlichen Heilsplanes angesehen wurden, als Mysteria gekennzeichnet und dabei besondere, einzigartige Ereignisse der irdischen Existenz Jesu – seine Geburt und seine Kreuzigung – als die Mysterien bzw. Sakramente schlechthin verstanden.

Schon im Imperium Romanum und in der dort weithin verwendeten lateinischen Sprache wurde der Begriff Sacramentum verwendet, wo er für einen Eid stand, so im Zivilprozess, bei der Verbeamtung oder beim Fahneneid im römischen Militär. Auch die Geldsumme, die von den streitenden Parteien als Kaution in einem Prozess zu stellen war, wurde damit bezeichnet.[2] In allen diesen Fällen ist zugleich mit dem rechtlichen Aspekt auch ein religiöser gegeben: Die Prozesskaution stand im Fall der Niederlage einem Heiligtum bzw. dessen Priester zu, Eid und Fahneneid lieferten den Betroffenen dem Urteil der Gottheit aus bzw. bedeuteten die Weihe (Sacratio) an eine Autorität göttlichen Charakters, nämlich an den als göttliche Person verehrten römischen Kaiser.

Der Kirchenvater Augustinus verwendete die Begriffe Sacramentum und Mysterium oft in gleicher Weise. Er meinte damit „jeden sinnlich wahrnehmbaren Sachverhalt, dessen Sinn sich nicht darin erschöpft, das zu sein, als was er sich unmittelbar gibt, sondern der darüber hinaus auf eine geistige […] Wirklichkeit hinweist“.[3]

Augustinus, der eine breite Palette an Sakramenten aufführte, so die „Sakramente Israels“ (etwa die Beschneidung, die Opfer, das Paschafest, die Salbung der Priester und der Könige), sah in der Menschwerdung Gottes in Jesus Christus das größte Sakrament. Er baute als erster fundamental eine systematische, philosophisch und theologisch durchdachte Sakramentenlehre auf, indem er die Unterscheidung zwischen einer „Sache“ und einem „Zeichen“ traf. Sachen waren für Augustinus die Dinge, die nicht etwas bezeichnen, sondern die für sich selbst stehen, wie Haus, Tier oder Ähnliches. Zeichen verweisen dagegen nach Augustinus immer auf etwas anderes. Er unterschied die „natürlichen Zeichen“ von den „gegebenen Zeichen“. Mit den natürlichen Zeichen sei in absichtsloser Weise eine Sache erkennbar, etwa wenn der Rauch auf ein Feuer hinweist. Die gegebenen Zeichen hingegen, etwa eine gerichtete Handbewegung, die Handauflegung oder ein Grußzeichen, würden absichtlich gesetzt, um etwas zur Kenntnis zu bringen. Hierzu gehörte vor allem auch das Wort als Zeichen. Sakramente sind nach Augustinus gegebene Zeichen, die „zu den göttlichen Dingen gehören“, weil sie auf eine heilige Wirklichkeit hinweisen (De civitate Dei X 5: „Sacramentum, id est sacrum signum“).

Die augustinische Gnadenlehre basiert auf der Vorstellung, dass es jedem Menschen freistehe, dem Willen Gottes zu gehorchen oder zu sündigen. Ohne die Gnade Gottes könne der Mensch nicht wirksam das Gute tun. Jedem Menschen aber stehe es frei, sich bewusst gegen die Gnade zu stellen und sündig zu handeln.

Die Zeichen für die göttliche Gnade bestehen aus einer materiellen Handlung und aus Worten, die diese verdeutlichen. Durch die sichtbaren Dinge werden die Glaubenden zu den unsichtbaren Wirklichkeiten geführt.

Der weite, auch hinsichtlich der Anzahl nur ungenau festgelegte Sakramentsbegriff der alten Kirche galt bis ins 12. Jahrhundert. So herrschten im 11. und 12. Jahrhundert noch sehr unterschiedliche Vorstellungen über die Anzahl der Sakramente. Als Epoche der Frühscholastik werden das 11. Jahrhundert oder auch nur dessen zweite Hälfte und zumindest der Anfang des 12. Jahrhunderts betrachtet. Erst in der Frühscholastik entstanden die ersten Sakramentstraktate und mit ihnen, um die Mitte des 12. Jahrhunderts, die Festlegung auf die Zahl Sieben.

Mit Wirkung der aristotelischen Philosophie, die mit der Rezeption unter dem Kirchenlehrer Thomas von Aquin ihren Höhepunkt fand, stand die physische und metaphysische Wirkung im Vordergrund des Interesses. Der Leitsatz lautete: „Die Sakramente bewirken, dass, was sie bezeichnen, mit dem Begriff der Gnade in engere Beziehung gesetzt wird.“ Dass sie Gnade bewirken, erklärte Thomas durch die Wirksamkeit Gottes als „Erstursache“ und der Sakramente, die Gott durch Christus seiner Kirche anvertraut habe, als „Zweitursache“. So ließen sich die sieben sakramentalen Akte als souveräne Eingriffe des Schöpfer- und Erlösergottes in die menschliche Existenz erklären. Gott bediene sich des Ritus als eines Werkzeugs, um seine Gnade zu vermitteln, die Sakramente seien dabei der Weg der Heilsvermittlung.

Alle Sakramente bestehen in aristotelischer Sicht aus „Materie“ (altgriechisch ὕλη, hýlē) und „Form“ (altgriechisch μορφή,morphḗ)(siehe auch Hylemorphismus).

Die „Materie“ sei entweder das sichtbare Element, das Brot und der Wein in der Eucharistie oder das Wasser in der Taufe, oder aber die sinnenfällige, zeichenhafte Handlung, etwa das reuevolle Schuldbekenntnis in der Buße. Die „Form“ bestünde in den Worten, die der Spender zur Verdeutlichung des Elementes bzw. der Handlung ausspricht, so etwa in den Absolutions- oder Konsekrationsworten durch den Priester. Wo die Sakramente im Sinne ihrer Einsetzung durch Christus und nach dem Willen der Kirche gespendet werden, bewirke das Sakrament unfehlbar die Gnade. Es bewirke sie ex opere operato, also durch die Kraft des vollzogenen Aktes selbst. Es genüge zur Wirksamkeit des Sakramentes, dass der Spender, der legitimierte Agent, die Absicht hat, zu tun, was die Kirche tun will, und dass der Empfänger, der Gläubige, dem Gnadenangebot Gottes nicht ablehnend oder gleichgültig gegenübersteht.

Auf dem Konzil von Trient (1545–1563) wurde über die Zahl der Sakramente verhandelt. Erst zu diesem Zeitpunkt wurde in der Geschäftsordnung des Konzils der Sessio VII Dekret über die Sakramente die Siebenzahl der Sakramente – Taufe, Firmung, Eucharistie, Buße, Krankensalbung, Weihe und Ehe – festgelegt.

Legitimation der Sakramentenspendung

In der Praxis reicht die Bedeutung der Sakramentenspendung tiefer, indem sie neben der Verkündigung des Wortes Gottes der wesentliche Auftrag jeder Kirche und die wesentliche Begründung ihrer Existenzberechtigung als Institution überhaupt ist. An die formale Darreichung eines Sakramentes wird eine von Gott zugesagte, Heil bringende oder fördernde geistige Wirkung geknüpft. Je nach Glaubensrichtung wird die Legitimation für die Sakramentspendung von „aus den eigenen Reihen“ dazu Berufenen abhängig gemacht, bis hin zu jedermann, der anerkannt christlich getauft ist und taufen kann. Die gegenseitige Anerkennung der Gültigkeit und Wirksamkeit der jeweils gespendeten Sakramente findet nur teilweise statt.

Das Wesen des Sakramentes

Die Zahl der Sakramente und ihr Verständnis ist in der orthodoxen und der römisch-katholischen Kirche einerseits und in den aus der Reformation hervorgegangenen Kirchen andererseits unterschiedlich. Innerhalb des reformatorischen Zweiges wiederum gibt es starke Differenzen, die jahrhundertelang als kirchentrennend empfunden wurden.

Nähere Informationen zu den einzelnen Sakramenten gibt es auf den entsprechenden Seiten dieser Homepage.

 

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